SPD und Grüne in der Hamburgischen Bürgerschaft wollen am Termin für die Bürgerschaftswahl am 2. März kommenden Jahres festhalten. Eine Zusammenlegung mit der eine Woche zuvor geplanten Bundestagswahl - wie von CDU, Linken und FDP gefordert - komme aufgrund rechtlicher Bedenken nicht infrage, teilten beide Fraktionen am Freitag mit.
"Im Gegensatz zur CDU haben wir die verschiedenen Argumente, die gestern im Verfassungsausschuss vorgetragen wurden, sorgfältig abgewogen und diskutiert", sagte SPD-Fraktionschef Dirk Kienscherf. "Wie wir es auch drehen und wenden, wir können nicht ausschließen, dass bei einer Vorverlegung die Rechtmäßigkeit der Hamburg-Wahl in Zweifel gezogen wird."
Die Menschen vertrauten zu Recht darauf, "dass die Wahl rechtssicher und fair abläuft", sagte der Fraktionschef der Grünen, Dominik Lorenzen. "Diesem Grundsatz sind wir verpflichtet - er darf niemals aus parteitaktischen Gründen geopfert werden." Eine Bürgerschaftsmehrheit für eine Zusammenlegung der Wahltermine wäre damit vom Tisch. Die Initiative für eine Verlegung der Bürgerschaftswahl müsste vom rot-grünen Senat ausgehen, der aber ebenfalls hinsichtlich der Rechtmäßigkeit bereits Bedenken geäußert hatte.
Seit Monaten steht der Termin eigentlich fest: Am 2. März soll in Hamburg eine neue Bürgerschaft gewählt werden. Doch dann kam das Aus der Ampel in Berlin und kurz darauf der Termin für vorgezogene Bundestagswahlen - genau eine Woche vor der Bürgerschaftswahl, am 23. Februar. Die drei Oppositionsparteien CDU, Linke und FDP in Hamburg hatten sich dafür ausgesprochen, beide Wahlen am 23. Februar abzuhalten. So könnten unter anderem der Organisationsaufwand und die Kosten reduziert werden, argumentierten sie.
eingestellt am 23.11.24 von Herbert A. Meyer